Rechtskonforme Datenlöschung nach BSI-Standard VSITR und höher
Spätestens ab der vollumfänglichen Geltung der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zum 25. Mai 2018 werden von immer mehr Stellen zertifizierte Datenlöschungen verlangt. Als renommiertes Systemhaus bieten wir Ihnen diesen Service selbstverständlich an.
Bei der Löschung gehen unsere Techniker mit allergrößter Präzision vor und lassen hierbei kein Restrisiko einer möglichen Datenwiederherstellung zu. Es ist hierbei selbstredend, dass wir für jeden gelöschten Datenträger ein Zertifikat mit detailliertem Löschprotokoll ausstellen.
Welche Löschstandards verwenden wir?
Befinden sich keine personenbezogenen oder sonstigen wichtigen Daten auf dem Datenträger, wenden wir die Löschmethoden AFSSI-5020 der US Air Force oder DoD 5220.22 M des US-amerikanischen Verteidigungsminiosterium an. Diese Löschmethoden wenden jeweils 3 Löschzyklen an. Bei Letzterer wird der Löschvorgang zusätzlich verifiziert.
Sofern sich personenbezogene Daten auf dem Datenträger befinden, wenden wir den Löschstandard BSI-VSITR des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) an. Diese wendet 7 Löschzyklen an. Bei Vorhandensein besonderer Kategorien personenbezogener Daten ge. Art. 9 Abs. 1 DSGVO gehen wir über die Anforderungen des BSI hinaus und wenden den Peter-Gutmann-Löschalgorithmus an.Dieser überschreibt den Datenträger mit 35 Löschzyklen, wobei beim letzten Zyklus die Löschung verifiziert wird.
Sicher ist sicher: Physikalische Vernichtung
Die physikalische Vernichtung wird von uns angewendet, wenn bei der Festplattenprüfung defekte Sektoren entdeckt werden. Die werden nämlich vom Festplatten-Management unbeinflussbar verwaltet, sodass ein Restrisiko bleibt, dass sich noch Daten in den defekten Sektoren befinden können.
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